top of page

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – Hüpfburgenvermietung

Stand: 24.12.2025
Anbieter / Vermieter:
Dalottis (nachfolgend „Vermieter“) – Marke/Angebot: „die Hüpfburgen Vermietung“
Bruggerstr. 47, 5507 Mellingen, Schweiz
info@dalottis.ch | 076 589 20 91

1. Geltungsbereich

  1. Diese AGB gelten für alle Mietverträge und Leistungen des Vermieters (Hüpfburgen und Zubehör) gegenüber Kundinnen/Kunden („Mieter“).

  2. Abweichende Bedingungen des Mieters gelten nur, wenn der Vermieter ihnen schriftlich zustimmt.

2. Angebot, Vertragsschluss

  1. Website-/Social-Media-Inhalte sind unverbindlich und stellen eine Einladung zur Anfrage dar.

  2. Ein Vertrag kommt zustande, sobald der Vermieter die Buchung schriftlich bestätigt (z. B. per E-Mail/WhatsApp) oder die Leistung erbringt.

3. Mietgegenstand, Zubehör, Zustand

  1. Vermietet wird der in der Buchungsbestätigung bezeichnete Mietgegenstand inkl. genanntem Zubehör (z. B. Gebläse, Unterlage, Befestigungsmaterial).

  2. Der Mietgegenstand wird grundsätzlich sauber und funktionsfähig übergeben. Übliche Gebrauchsspuren gelten nicht als Mangel.

  3. Der Vermieter kann ein Übergabe-/Rückgabeprotokoll erstellen; dieses ist Bestandteil des Vertrags.

4. Mietdauer, Übergabe, Rückgabe

  1. Mietdauer und Zeitfenster ergeben sich aus der Buchungsbestätigung (z. B. Tagesmiete / Wochenendmiete).

  2. Der Mieter stellt sicher, dass Zugang, Entlade-/Aufbaufläche und Stromanschluss verfügbar sind.

  3. Bei verspäteter Rückgabe kann der Vermieter eine Zusatzmiete/Umtriebsentschädigung verlangen (z. B. CHF [Betrag] pro angefangene Stunde oder CHF [Betrag] pauschal).

5. Preise, Zahlung, Kaution

  1. Es gelten die Preise gemäss Buchungsbestätigung (in CHF).

  2. Zahlung: grundsätzlich Vorauszahlung (vollständig) vor Mietbeginn. Zahlung vor Ort ist nur möglich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
    Zahlungsarten: [Twint / Überweisung / Bar / …]

  3. Kaution: Bei Neukunden wird eine Kaution erhoben: CHF [Betrag einsetzen]. Der Vermieter kann die Kaution bei Stammkunden nach eigenem Ermessen reduzieren oder erlassen.

  4. Die Kaution wird nach ordnungsgemässer Rückgabe zurückerstattet bzw. mit Schäden, ausserordentlicher Reinigung, Verlust oder Zusatzaufwand verrechnet.

6. Lieferung, Aufbau, Abbau, Liefergebiet

  1. Der Vermieter bietet Lieferung/Service schweizweit an. Liefer-/Anfahrtskosten und ggf. Zuschläge (z. B. lange Tragewege, Treppen, schwierige Zufahrt) werden in der Buchungsbestätigung geregelt.

  2. Aufbau/Abbau: [inklusive / optional gegen Aufpreis / nur Lieferung].

  3. Selbstabholung ist: [möglich / nicht möglich] und nur nach Vereinbarung. Bei Selbstabholung trägt der Mieter das Risiko für Transport, Sicherung und Handhabung.

7. Voraussetzungen am Standort (Pflichten des Mieters)

Der Mieter sorgt vor Übergabe/ Aufbau für:

  1. Geeignete Fläche: eben, frei von Steinen/Ästen/spitzen Gegenständen; ausreichend Platz plus mind. 1 m Sicherheitsabstand rundherum (oder gemäss Modellangaben).

  2. Untergrund: geeignet sind z. B. Rasen/Kunstrasen; auf Hartflächen nur mit Schutzunterlage und ausreichender Sicherung.

  3. Strom: 230V-Steckdose in Reichweite; das Gebläse läuft während der Nutzung durchgehend.

  4. Zugang: freier Zugang zur Fläche (Tore, Wege, Parkmöglichkeit).

  5. Bewilligungen: Der Mieter ist verantwortlich für nötige Bewilligungen/Einwilligungen (Vermieter, Gemeinde, Veranstalter etc.).

8. Sicherheitsregeln, Aufsicht, Nutzung

  1. Der Mietgegenstand darf nur bestimmungsgemäss genutzt werden.

  2. Ständige Aufsicht durch eine verantwortliche erwachsene Person ist Pflicht.

  3. Verboten sind insbesondere: Schuhe in der Hüpfburg, Essen/Trinken, spitze/hartkantige Gegenstände, Feuer/Grill in unmittelbarer Nähe, Rauchen in/auf der Hüpfburg, Saltos/Überschläge, Überbelegung, Nutzung durch stark alkoholisierte Personen.

  4. Alters-/Grössengruppen sind nach Möglichkeit zu trennen.

  5. Anweisungen des Vermieters sowie Hersteller-/Sicherheitsangaben sind einzuhalten.

9. Wetter, Wind, Unterbruch

  1. Bei starkem Wind/Böen, Gewitter, Sturm, Hagel oder starkem Regen ist die Nutzung zu unterbrechen und der Mietgegenstand sofort zu sichern bzw. ausser Betrieb zu nehmen.

  2. Der Mieter trägt die Verantwortung, die Nutzung jederzeit sicher zu gestalten und bei Risiko sofort zu stoppen.

10. Reinigung, Schäden, Verlust, Meldepflicht

  1. Rückgabe besenrein (kein Müll, keine Fremdgegenstände).

  2. Bei ausserordentlicher Verschmutzung (z. B. Schlamm, Erbrochenes, Tierkot, Farbe) kann eine Reinigungs-/Trocknungsgebühr erhoben werden: CHF [Betrag/Stundensatz einsetzen].

  3. Schäden, Funktionsstörungen oder Unfälle sind dem Vermieter unverzüglich zu melden.

  4. Der Mieter haftet für Schäden/Verlust, die durch unsachgemässe Nutzung, mangelnde Aufsicht, unzureichende Sicherung, Dritte oder Transport (bei Selbstabholung) entstehen.

11. Stornierung, Umbuchung, Nichtantritt

  1. Kein gesetzliches allgemeines Widerrufsrecht für Online-/Telefonverträge in der Schweiz; ein Widerrufsrecht besteht nur in bestimmten Ausnahmefällen (z. B. Haustürgeschäfte nach Art. 40a ff. OR), sofern die Voraussetzungen erfüllt sind. e-commerce-guide.admin.ch+2Federal Office of Communications+2

  2. Stornobedingungen (Vorlage – Werte einsetzen):

    • bis [X] Tage vor Mietbeginn: kostenlos / CHF [Betrag] Bearbeitungsgebühr

    • [X-1] bis [Y] Tage: [z. B. 50%] des Mietpreises

    • weniger als [Y] Tage oder am Miettag: [z. B. 100%] des Mietpreises

  3. Umbuchung: nach Möglichkeit; ggf. Umtriebsentschädigung CHF [Betrag].

  4. Nichtantritt/Annahmeverzug: Ist Lieferung/Aufbau wegen fehlendem Zugang, ungeeigneter Fläche, Nichterreichbarkeit o. Ä. nicht möglich, kann der Vermieter den Aufwand sowie die Mietkosten gemäss Buchungsbestätigung verrechnen.

12. Haftung des Vermieters

  1. Der Vermieter haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.

  2. Soweit gesetzlich zulässig, kann die Haftung für leichte Fahrlässigkeit beschränkt werden.

  3. Eine vorgängige Haftungsfreizeichnung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit ist nicht zulässig und wird nicht ausgeschlossen. Onlinekommentar.ch+2Inside Law+2

  4. Der Vermieter haftet nicht für indirekte Schäden (z. B. entgangener Gewinn), soweit gesetzlich zulässig.

  5. Der Mieter bleibt verantwortlich für Aufsicht, sichere Nutzung und Einhaltung der Regeln.

13. Versicherung

  1. Der Mieter ist verantwortlich, eine geeignete Privat-/Betriebshaftpflichtversicherung zu besitzen.

  2. Eine Versicherung des Mieters durch den Vermieter wird nicht zugesichert.

14. Datenschutz

  1. Der Vermieter verarbeitet Personendaten (z. B. Name, Kontakt, Adresse) zur Vertragsabwicklung und Kommunikation.

  2. Es gelten die Bestimmungen des revidierten Schweizer Datenschutzgesetzes (revDSG). Details sind in der Datenschutzerklärung auf der Website geregelt. Federal Office of Communications+1

15. Schlussbestimmungen, Recht, Gerichtsstand

  1. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.

  2. Es gilt Schweizer Recht.

  3. Gerichtsstand ist Kanton Aargau, soweit zwingendes Recht nichts anderes vorsieht.

  • Facebook
  • Instagram
bottom of page