Ihr Partner in Sachen Hüpfburg Vermietung
AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – Hüpfburgenvermietung
Stand: 24.12.2025
Anbieter / Vermieter:
Dalottis (nachfolgend „Vermieter“) – Marke/Angebot: „die Hüpfburgen Vermietung“
Bruggerstr. 47, 5507 Mellingen, Schweiz
info@dalottis.ch | 076 589 20 91
1. Geltungsbereich
-
Diese AGB gelten für alle Mietverträge und Leistungen des Vermieters (Hüpfburgen und Zubehör) gegenüber Kundinnen/Kunden („Mieter“).
-
Abweichende Bedingungen des Mieters gelten nur, wenn der Vermieter ihnen schriftlich zustimmt.
2. Angebot, Vertragsschluss
-
Website-/Social-Media-Inhalte sind unverbindlich und stellen eine Einladung zur Anfrage dar.
-
Ein Vertrag kommt zustande, sobald der Vermieter die Buchung schriftlich bestätigt (z. B. per E-Mail/WhatsApp) oder die Leistung erbringt.
3. Mietgegenstand, Zubehör, Zustand
-
Vermietet wird der in der Buchungsbestätigung bezeichnete Mietgegenstand inkl. genanntem Zubehör (z. B. Gebläse, Unterlage, Befestigungsmaterial).
-
Der Mietgegenstand wird grundsätzlich sauber und funktionsfähig übergeben. Übliche Gebrauchsspuren gelten nicht als Mangel.
-
Der Vermieter kann ein Übergabe-/Rückgabeprotokoll erstellen; dieses ist Bestandteil des Vertrags.
4. Mietdauer, Übergabe, Rückgabe
-
Mietdauer und Zeitfenster ergeben sich aus der Buchungsbestätigung (z. B. Tagesmiete / Wochenendmiete).
-
Der Mieter stellt sicher, dass Zugang, Entlade-/Aufbaufläche und Stromanschluss verfügbar sind.
-
Bei verspäteter Rückgabe kann der Vermieter eine Zusatzmiete/Umtriebsentschädigung verlangen (z. B. CHF [Betrag] pro angefangene Stunde oder CHF [Betrag] pauschal).
5. Preise, Zahlung, Kaution
-
Es gelten die Preise gemäss Buchungsbestätigung (in CHF).
-
Zahlung: grundsätzlich Vorauszahlung (vollständig) vor Mietbeginn. Zahlung vor Ort ist nur möglich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
Zahlungsarten: [Twint / Überweisung / Bar / …] -
Kaution: Bei Neukunden wird eine Kaution erhoben: CHF [Betrag einsetzen]. Der Vermieter kann die Kaution bei Stammkunden nach eigenem Ermessen reduzieren oder erlassen.
-
Die Kaution wird nach ordnungsgemässer Rückgabe zurückerstattet bzw. mit Schäden, ausserordentlicher Reinigung, Verlust oder Zusatzaufwand verrechnet.
6. Lieferung, Aufbau, Abbau, Liefergebiet
-
Der Vermieter bietet Lieferung/Service schweizweit an. Liefer-/Anfahrtskosten und ggf. Zuschläge (z. B. lange Tragewege, Treppen, schwierige Zufahrt) werden in der Buchungsbestätigung geregelt.
-
Aufbau/Abbau: [inklusive / optional gegen Aufpreis / nur Lieferung].
-
Selbstabholung ist: [möglich / nicht möglich] und nur nach Vereinbarung. Bei Selbstabholung trägt der Mieter das Risiko für Transport, Sicherung und Handhabung.
7. Voraussetzungen am Standort (Pflichten des Mieters)
Der Mieter sorgt vor Übergabe/ Aufbau für:
-
Geeignete Fläche: eben, frei von Steinen/Ästen/spitzen Gegenständen; ausreichend Platz plus mind. 1 m Sicherheitsabstand rundherum (oder gemäss Modellangaben).
-
Untergrund: geeignet sind z. B. Rasen/Kunstrasen; auf Hartflächen nur mit Schutzunterlage und ausreichender Sicherung.
-
Strom: 230V-Steckdose in Reichweite; das Gebläse läuft während der Nutzung durchgehend.
-
Zugang: freier Zugang zur Fläche (Tore, Wege, Parkmöglichkeit).
-
Bewilligungen: Der Mieter ist verantwortlich für nötige Bewilligungen/Einwilligungen (Vermieter, Gemeinde, Veranstalter etc.).
8. Sicherheitsregeln, Aufsicht, Nutzung
-
Der Mietgegenstand darf nur bestimmungsgemäss genutzt werden.
-
Ständige Aufsicht durch eine verantwortliche erwachsene Person ist Pflicht.
-
Verboten sind insbesondere: Schuhe in der Hüpfburg, Essen/Trinken, spitze/hartkantige Gegenstände, Feuer/Grill in unmittelbarer Nähe, Rauchen in/auf der Hüpfburg, Saltos/Überschläge, Überbelegung, Nutzung durch stark alkoholisierte Personen.
-
Alters-/Grössengruppen sind nach Möglichkeit zu trennen.
-
Anweisungen des Vermieters sowie Hersteller-/Sicherheitsangaben sind einzuhalten.
9. Wetter, Wind, Unterbruch
-
Bei starkem Wind/Böen, Gewitter, Sturm, Hagel oder starkem Regen ist die Nutzung zu unterbrechen und der Mietgegenstand sofort zu sichern bzw. ausser Betrieb zu nehmen.
-
Der Mieter trägt die Verantwortung, die Nutzung jederzeit sicher zu gestalten und bei Risiko sofort zu stoppen.
10. Reinigung, Schäden, Verlust, Meldepflicht
-
Rückgabe besenrein (kein Müll, keine Fremdgegenstände).
-
Bei ausserordentlicher Verschmutzung (z. B. Schlamm, Erbrochenes, Tierkot, Farbe) kann eine Reinigungs-/Trocknungsgebühr erhoben werden: CHF [Betrag/Stundensatz einsetzen].
-
Schäden, Funktionsstörungen oder Unfälle sind dem Vermieter unverzüglich zu melden.
-
Der Mieter haftet für Schäden/Verlust, die durch unsachgemässe Nutzung, mangelnde Aufsicht, unzureichende Sicherung, Dritte oder Transport (bei Selbstabholung) entstehen.
11. Stornierung, Umbuchung, Nichtantritt
-
Kein gesetzliches allgemeines Widerrufsrecht für Online-/Telefonverträge in der Schweiz; ein Widerrufsrecht besteht nur in bestimmten Ausnahmefällen (z. B. Haustürgeschäfte nach Art. 40a ff. OR), sofern die Voraussetzungen erfüllt sind. e-commerce-guide.admin.ch+2Federal Office of Communications+2
-
Stornobedingungen (Vorlage – Werte einsetzen):
-
bis [X] Tage vor Mietbeginn: kostenlos / CHF [Betrag] Bearbeitungsgebühr
-
[X-1] bis [Y] Tage: [z. B. 50%] des Mietpreises
-
weniger als [Y] Tage oder am Miettag: [z. B. 100%] des Mietpreises
-
-
Umbuchung: nach Möglichkeit; ggf. Umtriebsentschädigung CHF [Betrag].
-
Nichtantritt/Annahmeverzug: Ist Lieferung/Aufbau wegen fehlendem Zugang, ungeeigneter Fläche, Nichterreichbarkeit o. Ä. nicht möglich, kann der Vermieter den Aufwand sowie die Mietkosten gemäss Buchungsbestätigung verrechnen.
12. Haftung des Vermieters
-
Der Vermieter haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.
-
Soweit gesetzlich zulässig, kann die Haftung für leichte Fahrlässigkeit beschränkt werden.
-
Eine vorgängige Haftungsfreizeichnung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit ist nicht zulässig und wird nicht ausgeschlossen. Onlinekommentar.ch+2Inside Law+2
-
Der Vermieter haftet nicht für indirekte Schäden (z. B. entgangener Gewinn), soweit gesetzlich zulässig.
-
Der Mieter bleibt verantwortlich für Aufsicht, sichere Nutzung und Einhaltung der Regeln.
13. Versicherung
-
Der Mieter ist verantwortlich, eine geeignete Privat-/Betriebshaftpflichtversicherung zu besitzen.
-
Eine Versicherung des Mieters durch den Vermieter wird nicht zugesichert.
14. Datenschutz
-
Der Vermieter verarbeitet Personendaten (z. B. Name, Kontakt, Adresse) zur Vertragsabwicklung und Kommunikation.
-
Es gelten die Bestimmungen des revidierten Schweizer Datenschutzgesetzes (revDSG). Details sind in der Datenschutzerklärung auf der Website geregelt. Federal Office of Communications+1
15. Schlussbestimmungen, Recht, Gerichtsstand
-
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.
-
Es gilt Schweizer Recht.
-
Gerichtsstand ist Kanton Aargau, soweit zwingendes Recht nichts anderes vorsieht.

